Entlastung im Alltag von Pflegebedürftigen

Wir helfen Ihnen den Alltag zu meistern

 


 

Hierbei handelt es sich um Angebote, die dazu dienen, Pflegebedürftige bei der Bewältigung von allgemeinen Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

Wir können Sie unterstützen: Wir helfen Ihnen bei der Hausarbeit, begleiten Sie beim Einkauf, gehen gemeinsam spazieren, begleiten Sie zum Arzt, unterstützen Sie beim Umgang mit Behörden und ermuntern Sie, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten.

Hinweis

Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurden die bisherigen Betreuungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unter dem neuen Oberbegriff „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ zusammengefasst. Dabei kann es sich dabei um Angebote zur Entlastung im Alltag (z.B. in Form von praktischen Hilfen), Angebote zur Entlastung von Pflegenden (z.B. durch Pflegebegleiter) oder Betreuungsangebote (z.B. Tagesbetreuung, Einzelbetreuung) handeln.

Pflegebedürftige können die Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen, wenn die Leistung durch speziell qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbracht werden.